Unsere Praxis bleibt am Freitag 18.07.2025 geschlossen. Die Vertretung übernimmt die Praxis Ulrich Schmitt und Dr. Claudia Hetger in Mayen, Tel 02651 73025

Tauglichkeit Untersuchungen

für Bootsführerschein, Tauchtauglichkeit und Führerscheinuntersuchung 

Ärztliche Untersuchung für den Sportbootführerschein

Für den Erwerb des Sportbootführerscheins / Segelscheins benötigen Sie ein ärztliches Zeugnis zur Sicherstellung der gesundheitlichen Eignung.

Was beinhaltet die Sportbootführerschein-Untersuchung?

  1. Ärztliche Untersuchung: Anamnese und körperliche Untersuchung (Blutdruckmessung, Herz-Kreislauf-Untersuchung, Reflexprüfung etc.)
  2. Farb-Sehtest (eine Untersuchung der Sehschärfe nach DIN 58220 ein- und beidäugig ohne/mit Sehhilfe führen Sie beim Augenarzt oder Optiker durch – diese kann in unserer Praxis nicht durchgeführt werden)
  3. Urinuntersuchung

Das Attest erhalten Sie bei unauffälliger Untersuchung direkt von uns.

Bitte bringen Sie folgendes zur Untersuchung mit:

  • Gültiger Personalausweis
  • Brille / Kontaktlinsen / Hörgerät (falls vorhanden)

Kosten

Ziffer Leistung Preis
1Beratung, auch mittels Fernsprecher10,72 €
7Vollständige körperliche Untersuchung21,45 €
70Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis5,36 €
1228Farbsinnprüfung mit Pigmentproben (z. B. Farbtafeln)8,18 €
1401Hörprüfung mittels einfacher audiologischer Testverfahren6,30 €
3511Streifentest im Urin3,35 €
Gesamtbetrag55,36 €

Da diese Untersuchungen keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sind, werden sie gesondert abgerechnet. Je nach Aufwand (ohne Sehtest) betragen die Kosten ca. 55,36 €.

Abhängig von den Untersuchungsergebnissen können sich weitere Zusatzuntersuchungen wie Blutentnahme, EKG, Lungenfunktion, Röntgen oder Ultraschall anschließen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen erforderlich, wenn medizinische Auffälligkeiten in der körperlichen Untersuchung bestehen.

Sollten Sie bereits einen Seh- und / oder Hörtest absolviert haben, können Sie diesen gerne mitbringen. Der Rechnungsbetrag verringert sich dann entsprechend.

Tauchtauglichkeits-Untersuchung

Tauchen ist ein wunderschöner Sport. Doch für‘s Tauchen benötigt man ein Mindestmaß an Fitness, andernfalls kann der Spaß lebensgefährlich werden. Als Taucher setzten Sie sich einer Reihe von physischen und psychischen Risiken aus, auf die sie sich vorbereiten sollten. Der Bereich Tauchmedizin der Praxis Praxis West widmet sich der Vorbeugung und Behandlung von Tauchunfällen sowie insbesondere der Tauchtauglichkeit.

Eine tauchmedizinische Untersuchung, wie wir sie in unserer Praxis anbieten, ist Bedingung für angehende Tauchsportler Nach Absolvierung der Untersuchungen zur Tauchtauglichkeit erhalten sie ein Tauchzertifikat nach den Vorgaben der deutschen Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM), das in allen internationalen Tauchverbänden, beispielsweise von CMAS und PADI, anerkannt wird. Es ist die Grundvoraussetzung für den Beginn einer Tauchausbildung beziehungsweise den Erwerb einer Sporttauchlizenz nach internationalem Standard.

Was gehört zu einer Tauchtauglichkeits-Untersuchung?

Neben einer allgemeine und speziellen tauchmedizinischen Anamnese und Untersuchung des ganzen Körpers werden untersucht:

  • Allgemeine und spezielle Anamnese inkl. neurologischer Untersuchung
  • Untersuchung des gesamten Körpers inkl. Spiegelung des Trommelfells und Druckausgleichsprüfung
  • EKG in Ruhe
  • Ergometrie mit Messung von Blutdruck und EKG unter Belastung (ab 40 Jahren)
  • Spirometrie mit Aufzeichnung der Fluss-/Volumenkurve
  • Pulsoxymetrie
  • Echokardiografie (einmalig im Leben oder bei Auffälligkeiten)
  • Hinweise zu Tauchrisiken, insbesondere bei bestehenden Erkrankungen
  • Optional: Blutentnahme bei entsprechender Indikation

Bei auffälliger Anamnese oder Untersuchung können weitere fakultative Untersuchungen erforderlich sein (z. B. Labor, Röntgen, Ultraschall). Diese werden analog zur GOÄ abgerechnet.

Wir empfehlen außerdem jedem angehenden Tauchsportler einmalig eine Ultraschalluntersuchung des Herzens (Echokardiografie) durchzuführen, um angeborene oder erworbene Herzfehler auszuschließen.

Bitte bringen Sie folgendes zur Untersuchung mit:

  • Gültiger Personalausweis
  • Brille / Kontaktlinsen / Hörgerät (falls vorhanden)

Empfohlene Untersuchungsintervalle laut GTÜM

Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) empfiehlt je nach Altersgruppe unterschiedliche Intervalle für die Tauchtauglichkeitsuntersuchung:

  • Kinder und Jugendliche (8–15 Jahre): jährlich
  • Jugendliche und Erwachsene (16–39 Jahre): alle drei Jahre
  • Personen ab 40 Jahren: Für Tauchkandidaten ab dem 40. Lebensjahr wird die Durchführung einer Ergometrie mit Messung von Blutdruck und EKG unter Belastung empfohlen.

Kosten

Diese Untersuchungen sind Selbstzahlerleistungen und werden je nach Umfang mit ca. 204 € bis 280 € berechnet.

ZifferLeistungPreis
3Eingehende Beratung20,11 €
7Vollständige körperliche Untersuchung21,45 €
70Attest4,20 €
603, 605, 605aLungenfunktion51,69 €
651, 657EKG53,08 €
652Belastungs-EKG49,69 €
3511Streifentest im Urin3,35 €
424Echokardiografie73,44 €
Gesamtbetrag277,01 €

Führerscheinuntersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung für PKW und LKW

Gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) benötigen Führerscheininhaber der Klassen C, CE, C1, C1E (LKW) sowie D, DE, D1, D1E (Bus) alle 5 Jahre eine ärztliche Untersuchung und eine komplette Untersuchung des Sehvermögens. Da die Ärzte der Praxis West als Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin keine Zusatzbezeichnung Verkehrsmedizin oder Betriebsmedizin besitzen, dürfen sie nur bestimmte Führerscheinuntersuchungen durchführen:

Erlaubt (ohne Zusatzweiterbildung)

  • Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L, T → Keine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben
  • Klasse C1 und C1E (leichtere Lkw, 3,5–7,5 t) → Untersuchung durch Allgemeinmediziner erlaubt

Nicht erlaubt (Sonderqualifikation erforderlich)

  • Klasse C, CE, D, D1, DE, D1E (schwere Lkw, Busse)
  • Diese Untersuchungen dürfen nur Ärzte mit verkehrs- oder betriebsmedizinischer Qualifikation durchführen

Die ärztliche Untersuchung für den LKW-Führerschein kann von einem Hausarzt durchgeführt werden, jedoch ist ein Augenarzt für den Sehtest erforderlich. Die Untersuchung dient zur Feststellung der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen eines LKW und ist bei der Verlängerung des Führerscheins alle fünf Jahre notwendig, insbesondere für Fahrer über 50 Jahre.

Untersuchungsablauf

  1. Anamnese: Befragung zu Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, Medikamenten
  2. Körperliche Untersuchung: Blutdruck, Herz-Kreislauf, Reflexe, Urinuntersuchung
  3. Sehtest: Durchführung durch Augenarzt oder Optiker (Sehschärfe, Farbsehen, räumliches Sehen, Gesichtsfeld)
  4. Weitere Untersuchungen: Optional, z. B. Blutbild oder psychometrischer Test
  5. Attest: Bei Eignung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung

Wichtige Hinweise

  • Die Untersuchung ist eine Selbstzahlerleistung – keine Kassenleistung
  • Gültigkeit: ärztliche Untersuchung 1 Jahr, Sehtest 2 Jahre
  • Für die Verlängerung eines LKW-Führerscheins sind beide Nachweise notwendig
  • Bitte mitbringen: Personalausweis, ggf. Brille / Kontaktlinsen / Hörgerät

Kosten

ZifferLeistungPreis
1Beratung10,72 €
8Ganzkörperstatus34,86 €
70Attest4,20 €
3511Streifentest im Urin3,35 €
Gesamtbetrag53,13 €