Osteopathie als Kassenleistung – unsere Haltung

Unsere Haltung dazu

Immer wieder werden wir in unserer Praxis nach Rezepten, Überweisungen oder Attesten für osteopathische Behandlungen gefragt. An dieser Stelle möchten wir unsere Position deutlich machen:

Osteopathie ist keine wissenschaftlich anerkannte Medizin

Die Osteopathie wird häufig als sanfte, ganzheitliche Methode dargestellt. Fakt ist jedoch:

Bild: Yurii Maslak #317223184, stock.adobe.com

Für welche Beschwerden wird eine osteopathische Behandlung von entsprechenden Anbietern / Behandlern empfohlen?

Offiziell gibt es kein einziges Krankheitsbild, für das Osteopathie in wissenschaftlich anerkannten Leitlinien als Therapie empfohlen wird.

Trotzdem wird Osteopathie in der Praxis oft für bestimmte Beschwerden beworben oder nachgefragt. Dabei handelt es sich aber mehr um Erfahrungsberichte, Marketing oder Einzelfallbeobachtungen, nicht um evidenzbasierte Medizin.

Typische Anwendungsgebiete (laut Anbietern, nicht Leitlinien)

Wissenschaftliche Bewertung

Position Fachgesellschaften & Leitlinien

Kurz gesagt: Osteopathie wird von Heilpraktikern und Osteopathen für ein breites Spektrum an Beschwerden angeboten, aber für kein Krankheitsbild existiert eine belastbare wissenschaftliche Empfehlung.

Möchten Sie, dass wir Ihnen eine Übersichtstabelle „Beworbene Indikation vs. wissenschaftliche Evidenz“ bereitstellen? Sprechen Sie uns gerne an.

Wir Ärztinnen und Ärzte können und dürfen daher die Methoden der Osteopathie weder bewerten noch empfehlen.

Keine Leistung für ein solidarisch finanziertes System

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) basiert auf Solidarität: Alle zahlen ein, damit notwendige, wirksame und wirtschaftliche Behandlungen finanziert werden. Osteopathie erfüllt diese Kriterien nicht.

Trotzdem übernehmen einige Krankenkassen freiwillig einen Teil der Kosten – ein Ungleichgewicht, das wir unfair finden:

Wir halten das für einen Missbrauch solidarischer Beiträge.

Unsere Praxisleitlinie

Unser Fazit

Wir sind überzeugt: Medizin muss wissenschaftlich begründet sein. Nur so lassen sich Qualität, Sicherheit und Fairness im Gesundheitssystem gewährleisten. Osteopathie als Kassenleistung ist daher für uns nicht akzeptabel – und wir stehen dazu.

Ein Gedankenexperiment

Stellen Sie sich vor, Sie hätten eine Angsterkrankung. Sagen wir mal, Sie hätten Höhenangst (Akrophobie)…

Schrecklich, aber behandelbar. Es gibt dafür eine Form der Psychotherapie: Verhaltenstherapie, Konfrontationstherapie/Expositionstherapie etc.

Diese haben Sie bereits auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt – oder noch nicht, da Sie keinen Therapieplatz erhalten.

Nun gehen Sie auf eigene Initiative hin und buchen sich den in Deutschland am höchsten angebotenen kommerziellen Bungee-Jump (von einer 100 m hohen Plattform springen Sie sicher an einem Seil hängend in die Tiefe) und zahlen 100 € dafür.

Soll die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten diese Kosten mittragen, nachdem Sie Ihre Krankenkasse dazu aufgefordert haben, den Betrag von 100 € zu übernehmen? Und zudem haben Sie Ihre hausärztliche Praxis dazu gedrängt, ein frei formuliertes Attest zur medizinischen Begründung dieser Erstattung zu formulieren? Puhhhh…

Sie haben Verständnis? Oder auch nicht?

Bürokratie in der Hausarztpraxis – warum wir klare Grenzen setzen müssen

In unserer täglichen Arbeit als Hausärztinnen und Hausärzte sehen wir uns zunehmend mit einer Fülle von bürokratischen Aufgaben konfrontiert: Formulare, Anträge, Bescheinigungen und Verordnungen, die oftmals keinen nachweisbaren medizinischen Nutzen haben. Diese „Papiermedizin“ nimmt uns Zeit, die wir dringend für unsere eigentliche Aufgabe brauchen: die ärztliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten.

Wir möchten deshalb unmissverständlich betonen:
Unsere Kapazitäten sind begrenzt – und sie gehören der Medizin, nicht der Bürokratie.

Nur wenn wir es schaffen, sinnlose und medizinisch nicht begründete Formalitäten zu reduzieren, können wir sicherstellen, dass wir weiterhin genügend Zeit haben für:

Das bedeutet auch: Wir können und werden nicht jede bürokratische Anforderung automatisch erfüllen, wenn sie medizinisch unsinnig oder nicht Teil der hausärztlichen Versorgung ist.

Unsere Verantwortung liegt darin, die uns zur Verfügung stehende Zeit dort einzusetzen, wo sie nachweislich wirksam, notwendig und sinnvoll ist – im Interesse aller Patientinnen und Patienten.

Es steht Ihnen natürlich frei, sich bei einem fachärztlichen Kollegen eine derartige Verordnung ausstellen zu lassen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Team der Praxis West