Podologische Behandlung – beim Podologen!

Warum muss ein Diabetischer Fuß intensiver beobachtet werden ?

Diabetiker müssen ganz besonders auf Ihre Füße achten! Da das Schmerzempfinden durch die Diabetes-Erkrankungen herabgesetzt sein kann ist es wichtig, regelmäßig die Füße zu kontrollieren. Dadurch wird sichergestellt, dass kleinere Verletzungen oder Druckstellen am Fuß bemerkt werden. In unserer diabetologischen Praxis kontrollieren wir Ihre Füße regelmäßig im Rahmen des DMP einmal pro Jahr (idealerweise in den Sommermonaten). Bei Beschwerden melden Sie sich bitte frühzeitig, um die Füße direkt untersuchen zu können.

Patienten mit Diabetes mellitus haben durch eine Beeinträchtigung der Durchblutung sowie durch Nervenstörungen am Fuß ein höheres Risiko, krankhafte Veränderungen der Haut und der Zehennägel zu bekommen. Verhornungsstörungen an den Zehenballen, Nagelwachstumsstörungen (eingewachsene Nägel/Nagelpilz) oder Hühneraugen sind bei diabetischen Füßen ernst zu nehmen, da es auch rasch zu offenen Stellen und schlecht heilenden Wunden kommen kann.

Was ist eine polologische Behandlung?

Eine podologische Behandlung ist eine spezielle Fußpflege. Diese medizinische Fußbehandlung darf nur durch spezialisierte Fußpfleger (Podologen) mit einer zugelassenen Praxis durchgeführt werden. 

Folgende Voraussetzungen müssen für eine medizinische Fußpflege vorhanden sein und sind gesetzlich geregelt sein:

behandeln

Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen

Heilmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen dürfen nach einem vorgegebenen Katalog nur verordnet werden um:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in aller Regel für Diabetiker die Kosten für podologische Behandlungen, wenn durch einen Arzt die medizinische Notwendigkeit geprüft wurde. Voraussetzung hierzu ist eine Heilmittelverordnung des behandelnden Arztes. Es handelt sich um fest definierte Tätigkeiten, welche vom Arzt auf der Heilmittelverordnung vermerkt werden – hiervon darf nicht abgewichen werden, auch wenn Ihr Behandler, in diesem Fall der Podologe z. Bsp. eine höhere Behandlungsfrequenz für notwendig erachtet. Die Krankenkassen richten sich nach in einem speziellen Heilmittelkatalog definierten Symptomen und Befunden am krankhaft veränderten Fuß.

Eine prophylaktische podologische Therapie wird nicht erstattet! 

Prüfung der Notwendigkeit durch den Arzt

Da die Erstellung dieser speziellen Heilmittelrezepte an strenge Vorgaben gebunden sind, braucht ihr behandelnder Arzt zur Prüfung des Anspruches/der Notwendigkeit einer Fußbehandlung Zeit für die Erstellung des Heilmittelrezeptes. Da in vielen Fällen keine Therapieberichte der behandelnden Podologen vorliegen (betrifft Folgeverordnungen), müssen diese erst angefordert werden. Erst nach Vorliegen eines Therapieberichtes darf ihr Arzt eine weitere Behandlung durch Ausstellung einer Folgeverordnung rezeptieren.

Fragen Sie uns!

Wenn Unklarheiten bezüglich den Heilmittelverordnungen für die podologische Therapie oder auch für die Verordnungen von z. Bsp. Krankengymnastik bestehen, sprechen Sie uns bitte an. In den allermeisten Fällen, in denen Sie Ihr Heilmittelrezept nicht in dem für Sie gewohnten Zeitraum erhalten, liegt es nicht daran, dass wir Sie vergessen haben, sondern an einer genauen Prüfung oder am Fehlen der Therapieberichte ihres behandelnden Therapeuten.

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Die Prüfvereinbarung zum Zwecke der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung wurde zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den gesetzlichen Krankenkassen geschlossen und beruht auf § 106 SGB V (das Sozialgesetzbuch V regelt gesundheitliche Belange!).

Die darin benannte und beauftragte Prüfstelle entscheidet über die Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise und der Verordnungsweise. Wenn Ärzte Heilmittel verordnen (darunter fallen z. Bsp. Rezepte für Krankengymnastik, Massagen, Ergotherapie, Podologie, Logopädie), wird die Anzahl der insgesamt verordneten Heilmittel pro Arzt im Verhältnis zu anderen Ärzten einer Fachgruppe gesetzt. 

Es besteht also kein genereller Anspruch eines Patienten auf ein Heilmittel, sondern der Arzt muss die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit individuell überprüfen. Die Konsequenz einer unwirtschaftlichen Verordnung (zu viele Rezepte ausgestellt im Vergleich zu den Kollegen) bedeutet eine Prüfung und nachfolgend ggf. eine Rückzahlung der zu viel verordneten Behandlungen. 

Das heißt: ihr verordnender Arzt muss die Leistungen, die Sie als Patient von einem Therapeuten wie beispielsweise einem Podologen, im Rahmen der Fußpflege erhalten haben an die gesetzliche Krankenkasse zurückzahlen. Um dies zu vermeiden, prüfen wir Ihre Heilmittelrezepte eingehend.