Das E-Rezept (elektronisches Rezept) – ab sofort noch einfacher erhalten

Das Ihnen altbekannte rosa Papierrezept in Deutschland wird durch das E-Rezept (das elektronische Rezept) ersetzt. So will es der Gesetzgeber im Patientendatenschutzgesetz (PDSG) ab dem 01.01.2024 verpflichtend. Das E-Rezept wird auf Ihrer Versichertenkarte gespeichert und in der Apotheke ausgelesen.

Ab sofort werden unsere ärztlichen Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medikamenten, sowie später auch für Hilfsmittel, Betäubungsmittel und Privatrezepte auch digital erfolgen.

Noch gibt es das elektronische Rezept (bisher „rotes Rezept“) NUR für Kassenpatient:innen. Privatrezepte sollen folgen.

Rotes Kassenrezept jetzt als E-Rezept anfordern

Ihre Rezeptbestellung machen Sie wie gewohnt über unsere Homepage, alternativ über unsere App arztdirekt

Der gewohnte Ablauf ändert sich für Sie aber gar nicht so sehr. In unserer Praxis wird ein E-Rezept ausgestellt und verschlüsselt auf einem zentralen Speicher abgelegt. So haben Sie die Möglichkeit, sich das E-Rezept mit der E-Rezept-App auf ihrem Smartphone anzusehen und den Zugriffsschlüssel für das E-Rezept an die Apotheke ihrer Wahl zu übermitteln, um dort Ihr E-Rezept einzulösen.

Noch einfacher ohne Smartphone: das Rezept ist immer auf Ihrer Versichertenkarte gespeichert. Diese kann in einer Apotheke Ihrer Wahl ausgelesen werden, Sie erhalten direkt Ihr/e Medikament/e.

Diese und weitere Informationen finden Sie ab sofort unter unserem neuen Menüpunkt E-Rezept oben ganz rechts in der Menüleiste: