Gesundheitsuntersuchungen ohne Bonusheft in unserer Praxis – unser Anspruch, unsere Haltung
In Deutschland ist die sogenannte „Gesundheitsuntersuchung“ (oft auch Check-up genannt) für gesetzlich Versicherte gesetzlich geregelt. Je nach Alter und Geschlecht umfasst sie aktuell folgende Leistungen:
Unsere Praxis hat sich bewusst gegen diese gesetzliche Minimalversorgung entschieden. Wir möchten unseren Patient:innen eine moderne, umfassendere und wissenschaftlich fundierte Vorsorge bieten. Da wir damit über die Vorgaben der Krankenkassen hinausgehen, erhalten wir auch keine Rückvergütung eines Laborbudgets.
Unser Ziel ist es, frühzeitig Erkrankungen zu erkennen und durch eine umfassende Vorsorge die bestmögliche Grundlage für Ihre Gesundheit zu schaffen.
Viele gesetzlich Versicherte kennen das sogenannte Bonusheft: Hier können Gesundheitsuntersuchungen abgestempelt werden, wofür die Krankenkasse eine Rückvergütung (meist 10 €) oder andere Vorteile gewährt.
Was auf den ersten Blick wie ein kleiner Service wirkt, bedeutet für Arztpraxen einen erheblichen bürokratischen Aufwand, der nicht vergütet wird. Für die Bestätigung auf Papier (Stempel und Unterschrift) erhalten wir keinerlei Honorierung – dennoch bindet dieser Vorgang Zeit und Personal.
Wir haben uns deshalb entschieden, diese Bestätigungen nicht kostenfrei durchzuführen. Falls Sie ein Bonusheft abgestempelt haben möchten, stellen wir dies als Privatleistung nach GOÄ in Rechnung (aktuell 5,36 €).
Unsere Erfahrungen zeigen: Die meisten Patient:innen verzichten in der Folge auf die Bescheinigung – genau das ist auch unser Ziel. Wir wollen unsere Ressourcen nicht für unnötige Verwaltungsarbeit einsetzen, sondern für Ihre medizinische Versorgung.
Die steigende Bürokratie in Arztpraxen betrifft längst nicht nur Bonushefte. Immer häufiger werden wir mit Anliegen konfrontiert, die außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung liegen und die wir daher als Privatleistungen abrechnen müssen:
Diese Leistungen kosten Zeit und Personal – Ressourcen, die wir lieber für Diagnostik, Therapie und Beratung einsetzen möchten.
Das Bonusheft-System wirkt auf den ersten Blick gerecht, ist es aber nicht.
Für Praxen bedeutet das zusätzliche Belastung, für Patient:innen entsteht eine soziale Ungleichheit. Deshalb halten wir es für fair, auch diese Bestätigung wie andere nicht-erstattungsfähige Leistungen als Privatleistung abzurechnen.
Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen bereits heute über eine vollständige Transparenz der von Ärzt:innen erbrachten Leistungen. Über die elektronische Patientenakte (ePA) können auch Patient:innen selbst die in Anspruch genommenen Untersuchungen einsehen.
Wir halten es für zeitgemäß, wenn Krankenkassen die Bonusregelungen digital und direkt über ihre Systeme abwickeln – statt über Stempel und Unterschriften auf Papier.
Wir möchten unsere Energie und Kompetenz dort einsetzen, wo sie wirklich gebraucht werden:
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, dass wir uns gegen bürokratische Zusatzaufgaben wie Bonusheft-Bestätigungen stellen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir genügend Zeit und Aufmerksamkeit für das haben, was wirklich zählt: Ihre Gesundheit.
Ihr Team der Praxis West